Büelweg oder Bühlweg?

10. Juli 2012

Nach einiger Internetrecherche bin ich auf Ihre Website gekommen und hoffe nun, dass Sie mir in folgendem Sachverhalt weiterhelfen können.

Meine Arbeitgeberin wohnt am (offiziell am Strassenschild so angeschriebenem) Büelweg in 5610 Wohlen. Nachdem wir bei der Gemeinde nachgefragt haben, ob diese Schreibweise denn tatsächlich so richtig sein kann, hat man dies bejaht. Nach Aussage der Gemeinde ist genau diese Schreibweise richtig! Kann dies möglich sein?

Falls Sie mir in dieser Angelegenheit nicht weiterhelfen können, wäre ich Ihnen für den Kontakt einer weiteren möglichen Anlaufstelle sehr dankbar.

N. D.

 

Sehr geehrte Frau D.,

es geht hier weniger um falsch oder richtig als um die mundartliche oder die hochsprachliche Form. Wenn allerdings die zuständigen Behörden die mundartliche Schreibweise gewählt haben, ist diese amtlich und damit „richtig“. Das dürfte in dem von Ihnen erwähnten Fall zutreffen.

Zuständig für die Festlegung von geographischen Namen sind die entsprechenden kantonalen Behörden in Zusammenarbeit mit den kantonalen Nomenklaturkommissionen und den Gemeinden. Das Bundesamt für Landestopografie swisstopo hat eine gewisse Koordinationsmöglichkeit damit zum Beispiel keine Verwechslungen bei Ortsnamen entstehen. Die Zuständigkeiten sind in der Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) festgelegt.

Bei Flurnamen wird in der Schweiz häufig die mundartliche Form gewählt. Das Bundesamt für Landestopografie hat dafür Weisungen erstellt. Dort wird beispielsweise der Form Büel der Vorzug gegeben.

Bei Ortsnamen ist man bei der Vermundartlichung wesentlich zurückhaltender. Als der Kanton Thurgau 2010 verschiedene Ortsnamen vermundartlichte, gab es einen Sturm der Entrüstung, und der Entscheid wurde rückgängig gemacht (siehe St. Galler Tagblatt).

Falls Sie weitere Fragen zum Thema haben, kann Ihnen das Bundesamt für Landestopografie bestimmt weiterhelfen.

Peter Müller, SOK