gross schreiben/zusammenschreiben

12. Oktober 2008

Wie stellt sich die SOK eigentlich zu gross / klein / getrennt schreiben bzw. gross- / klein- / getrenntschreiben? Es liegt ja semantisch nicht genau dasselbe vor wie bei krankschreiben, kleinschneiden usw., wo faktitive Bedeutung herrscht. So könnte mir persönlich Getrenntschreibung (nur im Verbum natürlich) durchaus einleuchten. Daneben könnte man so erst noch das Grossschreiben in der Bedeutung von „etwas für wichtig nehmen“ durch Zusammenschreiben vom orthographischen Gross-Schreiben unterscheiden. Aber vielleicht ist das alles ja allzu Spitz findig.

R. W.

 

Sehr geehrter Herr W.,

die Frage der Schreibweise von gross / klein / getrennt / zusammen schreiben illustriert das Problem der Beurteilung von wörtlicher Bedeutung / neuer Gesamtbedeutung in der Zusammen-/Getrennt­schreibung, aber auch anderer Fragen wie Rückbildung aus Substantiven und Betonung.

Die herkömmliche Rechtschreibung versteht „mit grossem/kleinem Anfangsbuchstaben schreiben“ als wörtliche Bedeutung (also Getrenntschreibung), „hochschätzen/geringschätzen“ als neue Gesamt­bedeutung (also Zusammenschreibung):

Dieses Wort wird einmal klein, einmal gross geschrieben; aber:
Toleranz wird bei ihm grossgeschrieben
Demokratie wird in diesem Betrieb kleingeschrieben

Bei getrennt schreiben ergibt sich kein möglicher Bedeutungsunterschied. Da herkömmlich hier getrennt geschrieben wird, kann angenommen werden, Getrenntschreibung sei für diese Reihe in der herkömmlichen Rechtschreibung die normale Schreibung.

Bei zusammenschreiben / zusammen schreiben ergibt sich ein Bedeutungsunterschied, der ausserdem von der Betonung gestützt wird:

die beiden Wörter werden zusammengeschrieben; aber:
sie haben dieses Buch zusammen geschrieben

In der herkömmlichen Rechtschreibung werden, wenn das Schreiben gemeint ist, gross / klein / getrennt schreiben also getrennt geschrieben, zusammenschreiben aber wird zusammengeschrie­ben. Das ist zwar gut begründet, aber für Schüler ist es nicht ganz leicht, sich die Reihe zu merken. Wenigstens richtet sich die Schreibweise der Verbindungen mit dem Partizip II immer nach derjenigen der Verbindungen mit dem Infinitiv (gross schreiben, also gross geschrieben, zusammenschreiben, also zusammengeschrieben).

Die Regelung 06 versteht „mit grossem/kleinem Anfangsbuchstaben schreiben“ umgekehrt als neue Gesamtbedeutung (also Zusammenschreibung), im Gegensatz zur wörtlichen Bedeutung „mit grossen/kleinen Buchstaben schreiben“. Diese Unterscheidung leuchtet weit weniger ein als die von der herkömmlichen Rechtschreibung angestellte. Anders kann die Zusammenschreibung aus den revidierten Regeln § 34 aber nicht abgeleitet werden. In früheren Versionen wurde die Zusammen­schreibung mit Rückbildung aus Substantiven (Gross-/Kleinschreibung) begründet. Die Reihe wird damit für Schüler vollends undurchsichtig. Eine zusätzliche Schwierigkeit besteht darin, dass sich die Schreibweise der Verbindungen mit dem Partizip II nicht nach derjenigen der Verbindungen mit dem Infinitiv richtet, sondern dass dort jeweils beide Schreibweisen gültig sind. Das amtliche Wörterverzeichnis weist dazu bei gross/klein/getrennt jeweils auf § 36 (2.1) hin: „(2) Zusammen- wie auch getrennt geschrieben werden kann, wenn der entsprechende Ausdruck sowohl als Zusammensetzung als auch als syntaktische Fügung angesehen werden kann. Dies betrifft (2.1) Verbindungen von Substantiven, Adjektiven, Verben, Adverbien oder Partikeln mit adjektivisch gebrauchten Partizipien.“

zusammenschreiben ist im amtlichen Wörterverzeichnis und auch im amtlichen Regelwerk dagegen gar nicht aufgeführt. Duden und Wahrig verzeichnen, auch beim Partizip, für „mit grossen Anfangsbuchstaben schreiben“ nur Zusammenschreibung, um den Bedeutungsunterschied zu zusammen schreiben wie in der herkömmlichen Rechtschreibung sichtbar zu machen.

Als Vorteil der Regelung 06 könnte man anführen, dass grossschreiben/kleinschreiben (wie auch Dudens/Wahrigs zusammenschreiben) der Betonung entspreche. Das hilft Schülern als Faustregel aber auch nicht weiter, weil dann getrennt schreiben als Ausnahme übrigbleibt.

Die SOK empfiehlt aus diesen Gründen, der Regelung 06 hier nicht zu folgen, sondern die herkömmliche Rechtschreibung zu verwenden.
 

Übersicht („schreiben“ in wörtlicher Bedeutung):

  herkömmlich Regelung 06
gross+schreiben gross schreiben grossschreiben
gross+geschrieben~ (attr.) gross geschrieben~ grossgeschrieben~ / gross geschrieben~*
gross+geschrieben (präd.) gross geschrieben grossgeschrieben / gross geschrieben*
     
klein+schreiben klein schreiben kleinschreiben
klein+geschrieben~ (attr.) klein geschrieben~ kleingeschrieben~ / klein geschrieben~*
klein+geschrieben (präd.) klein geschrieben kleingeschrieben / klein geschrieben*
     
getrennt+schreiben getrennt schreiben getrennt schreiben
getrennt+geschrieben~ (attr.) getrennt geschrieben~ getrennt geschrieben~ / getrenntgeschrieben~*
getrennt+geschrieben (präd.) getrennt geschrieben getrennt geschrieben / getrenntgeschrieben*
     
zusammen+schreiben zusammenschreiben zusammenschreiben**
zusammen+geschrieben~ (attr.) zusammengeschrieben~ zusammengeschrieben~**
zusammen+geschrieben (präd.) zusammengeschrieben zusammen geschrieben**


* Mit Verweis auf § 36 (2.1) wird bei gross/klein auch Getrennt-, bei getrennt auch Zusammenschreibung erlaubt: „(2) Zusammen- wie auch getrennt geschrieben werden kann, wenn der entsprechende Ausdruck sowohl als Zusammensetzung als auch als syntaktische Fügung angesehen werden kann. Dies betrifft (2.1) Verbindungen von Substantiven, Adjektiven, Verben, Adverbien oder Partikeln mit adjektivisch gebrauchten Partizipien.“

** In amtlichem Wörterverzeichnis und Regelwerk nicht aufgeführt; Duden/Wahrig verzeichnen für die Bedeutung „mit grossen Anfangsbuchstaben schreiben“ nur Zusammenschreibung.

Peter Müller, SOK