nicht im geringsten oder nicht im Geringsten?

17. März 2011

Wie schreibe ich „nicht im Geringsten“ oder „nicht im Entferntesten“? Im
Duden wird die Großschreibung als einzig richtige Form angegeben, in
Ihrer Liste taucht es nicht auf (zumindest nicht als adverbiale
Fügung).

Empfehlen Sie Kleinschreibung wie „im übrigen“ usw.?

C. W., Deutschland

 

Sehr geehrte Frau W.,

da haben Sie eine Lücke in unseren Empfehlungen entdeckt, besten Dank.

In der Tat empfiehlt die SOK die Kleinschreibung von „nicht im entferntesten“ oder „nicht im geringsten“. Es ist nicht einzusehen, weshalb man „das geht dich nicht das mindeste an“ schreiben kann (als Variante), aber „das geht dich nicht das Geringste an“ schreiben muß (nur Großschreibung vorgesehen).

Wir werden diese Fügungen in unsere Wörterlisten aufnehmen.

Peter Müller, SOK