8. September 2011
Im Wegweiser der SOK „zu einer einheitlichen und sprachrichtigen
deutschen Rechtschreibung“ (1. Auflage, 2010) lese ich unter
Punkt 4.c, dritter Absatz: „Zahlen und Buchstaben tun einander
nicht weh.“
Aus diesem Grund empfiehlt die SOK, auf den Bindestrich zwischen Zahlen und Buchstaben zu verzichten und zusammenzuschreiben.
Ich erinnere mich aber noch an einen Lehrspruch meines Volontariats: Steht nach einem Buchstaben, der (als Abkürzung) für ein Wort steht, eine Zahl, so ist (bei Drittelsatz) ein Viertelgeviert (♦) Abstand zu halten – bei Viertelsatz ein Achtelgeviert.
Beispiele:
- Die Abfahrt von der A♦1 (A = Autobahn).
- Die Baustelle auf der B♦75 (B = Bundesstraße).
Zwischen Buchstabe und Zahl steht aber immer dann ein Bindestrich, wenn durchgekuppelt werden muss:
- Die A-1-Abfahrt, die B-75-Baustelle
und nicht:
- Die A♦1-Abfahrt, die B♦75-Baustelle
Also zwischen Buchstabe und Zahl ein Bindestrich.
Sollte diese Regel noch immer stimmen, wäre wohl zu überlegen, sie als Ergänzung in den „Wegweiser“ aufzunehmen. Siehe auch das „Vademecum“ der NZZ (9. Auflage, Seite 20, „Autobahn“).
F. W. K., Deutschland
Sehr geehrter Herr K.,
die Empfehlung im Wegweiser betrifft nur Fälle, in denen Ziffern und Buchstaben ‒ in dieser Reihenfolge ‒ zusammen ein Wort bilden.
Die SOK äußert sich nicht zu typographischen Fragen wie der Anwendung des geschützten Leerzeichens (im Satz des Viertelgevierts). A 1 und B 75 können, wie Sie schreiben und wie das NZZ-Vademecum es vorsieht, mit einem Viertelgeviert geschrieben werden, was zwingend die Durchkupplung in Zusammensetzungen nach sich zieht. Die beispielsweise bei U21 übliche Zusammenschreibung kann aber nicht als falsch gelten.
Der Wegweiser ist ein Konzentrat der SOK-Empfehlungen und muß sich deshalb sehr kurz fassen. Wir werden aber überlegen, ob es mit einer kleinen redaktionellen Änderung möglich ist, die von Ihnen erwähnten Fälle auszuschließen oder miteinzubeziehen.
Peter Müller, SOK
Herzlichen Dank für Ihre Antwort, über die ich etwas länger nachdenken musste.
Es geht um Ihr Beispiel der Schreibweise von U21, von der Sie sagen, dass diese Form auch nicht falsch sei. Ich vermute, dass Sie beim U von U21 die Abkürzung für das Wort unter und dass Sie mit U21 die Bezeichnung Unter 21 meinen. In der ausgeschriebenen Form steht zwischen U und 21 ein (geschützter) Wortzwischenraum. Warum sollte der entfallen, wenn das Wort Unter als U abgekürzt geschrieben wird? Dann wären ja beide Schreibweisen des Kuppelwortes die „U21-Mannschaft“ und die „U-21-Mannschaft“ richtig.
Hat man damit nicht eine Varianten-Schreibung geschaffen, die die SOK doch eigentlich vermeiden möchte und die auch im NZZ-Vademecum nicht vorgesehen ist?
Das Beispiel mit der Autobahn-Nummer taucht im Vademecum von 1990 (4. Auflage) noch nicht auf. Somit fällt es wohl schwer zu entscheiden, welches die herkömmliche Schreibweise sein könnte.
Ich füge ein anderes Beispiel ein, das Wort „Rock and Roll“ bzw. gekürzt „Rock ’n’ Roll“.
Die Wortzwischenräume bleiben trotz der beiden Apostrophe bestehen, was zum Kuppelwort „Rock-’n’-Roll-Konzert“ führt, nicht aber zum „Rock’n’Roll-Konzert“.
F. W. K.
Sehr geehrter Herr K.,
es ist doch gerade das Wesen von Abkürzungen, daß die Zwischenräume entfallen:
DW, CDU, SDA usw.
Warum sollte das anders sein, wenn eine Ziffer in der Abkürzung steht?
Hier geht es aber eigentlich um Eigennamen, und da steht es m. E. dem Inhaber frei, die Schreibweise festzulegen:
Audi A6, Maserati A 6, A-6 Intruder (US-Militärflugzeug) [Quelle Wikipedia]
Wenn die NZZ A 4 für die Autobahn schreibt, um es von der DIN-Norm A4 abzugrenzen, zeigt das, wieviel sie von der Unterscheidungsschreibung hält. Das zuständige Bundesamt ASTRA schreibt nämlich A4.
Die UEFA schreibt U21, der SFV U-21! Da muß sich halt dann jede Zeitung für eine Schreibweise entscheiden.
Der Zwischenraum entfällt natürlich nicht, wenn mit Punkten abgekürzt wird:
d. h., u. A. w. g. usw.
und selbstverständlich auch nicht, wenn Auslassungszeichen die Auslassung anzeigen:
Rock ’n’ Roll
Insgesamt halte ich dies, wie gesagt, für keine orthographische Frage und damit auch nicht für etwas, was die SOK regeln müßte. Die SOK wird sich auf die weiterhin bestehenden Unsinnigkeiten der „neuen“ Rechtschreibung wie heute Abend, im Voraus usw. konzentrieren.
Peter Müller, SOK
Ich danke Ihnen für Ihre Aufklärung. Unter dem Aspekt der Eigennamen habe ich die Schreibweisen von „U21“ und anderen Kürzungen bisher noch nicht gesehen. Ihren Beispielen in der Reihe von „Audi A6“ ließe sich noch der „Airbus A380“ hinzufügen.
Mein Spezialgebiet als ehemaliger CvD einer deutschen Tageszeitung ist die sog. Orthotypographie – die faszinierende Welt zwischen den Wörtern. Auf die korrekte
Verwendung der verschiedenen Striche, der Abstände und der Hilfs- und Wortzeichen wird leider zu wenig geachtet. Das könnte doch auch für die SOK einmal ein Thema sein: Wer die Schriften der Satztechnik verwendet, muss auch die Regeln der Satztechnik einhalten. Die DIN 5008 verbreitet leider nur Murks.
Sehen Sie doch mal auf der Startseite des Rats für Rechtschreibung, wie falsch dort am Kopf die deutschen Anführungszeichen gesetzt sind.
F. W. K.