nicht im geringsten oder nicht im Geringsten?

17. März 2011

Wie schreibe ich „nicht im Geringsten“ oder „nicht im Entferntesten“? Im
Duden wird die Großschreibung als einzig richtige Form angegeben, in
Ihrer Liste taucht es nicht auf (zumindest nicht als adverbiale
Fügung).

Empfehlen Sie Kleinschreibung wie „im übrigen“ usw.?

C. W., Deutschland

 

Sehr geehrte Frau W.,

da haben Sie eine Lücke in unseren Empfehlungen entdeckt, besten Dank.

In der Tat empfiehlt die SOK die Kleinschreibung von „nicht im entferntesten“ oder „nicht im geringsten“. Es ist nicht einzusehen, weshalb man „das geht dich nicht das mindeste an“ schreiben kann (als Variante), aber „das geht dich nicht das Geringste an“ schreiben muß (nur Großschreibung vorgesehen).

Wir werden diese Fügungen in unsere Wörterlisten aufnehmen.

Peter Müller, SOK

Tagung vom 13. November 2010

Ihre siebte Tagung führte die SOK am 13. November 2010 im Rahmen des Literaturfestivals BuchBasel durch. Dabei erhob die SOK Anspruch auf einen Sitz im Rat für deutsche Rechtschreibung. Er sei begründet, weil die SOK sich in den letzten Jahren als orthographisches Kompetenzzentrum in der Schweiz etabliert habe und ihre Empfehlungen vom Verband Schweizer Presse und von der Chefredaktorenkonferenz unterstützt würden. An der Tagung stellte die SOK ihren neuen «Wegweiser zu einer einheitlichen und sprachrichtigen deutschen Rechtschreibung» vor, eine kompakte Einführung in die Empfehlungen der SOK. Die SOK führte in Basel auch eine Podiumsdiskussion unter der Leitung von Raphael Zehnder (DRS2aktuell) durch mit Jürg Dedial (NZZ), Christoph Eymann (Regierungsrat Basel-Stadt), Ludwig Laher (österreichischer Schriftsteller, Mitglied des Rechtschreibrats) und Prof. Rudolf Wachter (Sprachwissenschaftler, Arbeitsgruppe SOK). Laher stellte den Vertrag vor, mit dem die österreichischen Autoren erreichten, dass ihre Texte in Schulbüchern nicht einfach an amtliche Normen der Rechtschreibung angepasst werden dürfen. Der Vertrag hat Modellcharakter; dass er nötig ist, zeigt, wie prekär die gegenwärtige Lage ist.

Messejournal Seite SOK
Pressemappe
Wettbewerb
Einleitung zum Podium von Stefan Stirnemann

Bilder
Video der Podiumsdiskussion
Anzeige in den Schweizer Monatsheften

Pressemitteilung SOK
Wikipedia
Meldung SDA

Wie schreibt man in einem deutschen Text Fil rouge?

4. November 2010

Mit Interesse habe ich auf Ihrer Homepage die Erläuterungen zur Gross-/Kleinschreibung von Fügungen aus romanischen Sprachen gelesen.
In einer aktuellen Publikation, die ich zurzeit redaktionell betreue, geht es um den Begriff Fil rouge.

In ihrer Auflistung zur Gross-/Kleinschreibung ist der Begriff nicht aufgeführt.
Ich habe die Schreibweise Fil rouge vorgeschlagen.
In den verschiedenen Korrekturlesungen (in jeder anders) wurde mir der Begriff teilweise auf „fil rouge“ oder auf fil rouge korrigiert.

Wenn ich Ihre Einleitung richtig interpretiere, geht es darum, zu entscheiden, ob es sich um einen Begriff handelt, welcher der herkömmlichen Rechtschreibung untersteht (Fil rouge), oder ob es sich um eine formelhafte Fügung (fil rouge) handelt.

Gespannt erwarte ich Ihre Antwort.

M. R.

 

Sehr geehrter Herr R.,

die Schreibweise – reformiert oder herkömmlich – hängt davon ab, ob der Ausdruck als integriertes Fremdwort oder als französischsprachige Einfügung betrachtet wird. Will man ihn als integriertes Fremdwort verstanden haben, schreibt man Fil rouge. Versteht man ihn als französischsprachige Einfügung, schreibt man fil rouge. Es wird empfohlen, solche Einfügungen zu markieren, z. B. durch Anführungszeichen oder – besser – durch Kursivschrift.

Die Rechtschreibreform hat in diesem Beispiel keine Wirkung. Sie fordert im Gegensatz zur herkömmlichen Rechtschreibung, dass auch im Innern solcher Ausdrücke alle Substantive gross geschrieben werden. Ein Substantiv im Innern von Fil rouge gibt es nicht. Anders wäre es beim Beispiel Fil-à-fil, das reformiert Fil-à-Fil zu schreiben ist. Die SOK empfiehlt die herkömmliche Schreibweise Fil-à-fil.

Peter Müller, SOK

Nach der Anrede gross oder klein?

5. Oktober 2010

Wir benötigen dringend einen Rat zur korrekten Schreibweise eines Briefes betreffend Anrede und Fortführung.

Folgender Text:

Sehr geehrte Damen und Herren

Zusammen…

Dies sei die Schreibform in der Schweiz laut unserem dortigen Vertriebspartner.

Aber nach meiner Meinung muss es wie bei uns richtig heißen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zusammen…

Können Sie mir helfen und die Schreibweise deutlich machen?

A. B., Deutschland


Sehr geehrte Frau B.,

in der Schweiz ist in der Tat die Form ohne Komma nach der Anrede üblich, danach wird mit Großbuchstaben weitergefahren (siehe Musterbrief beim KV Schweiz).

Die in Deutschland übliche Form mit Komma und folgendem Kleinbuchstaben für klein geschriebene Wörter nach DIN 5008 trifft man jedoch auch an.

Die Form mit Ausrufezeichen ist nicht mehr üblich.

Rein orthographisch gesehen, sind alle drei Formen richtig. Wo eine Vereinheitlichung angestrebt wird, handelt es sich lediglich um kaufmännische Richtlinien.

Peter Müller, SOK