«Innenleben» und Rechtschreibung

Unter der Leitung des Obmanns Dr. Erwin Leiggener fand im Restaurant La Poste die Jahresversammlung des Rottenbundes statt. Neben den Vereinstraktanden stand ein Vortrag des Philologen Stefan Stirnemann, St. Gallen, auf dem Programm.

Rottenbund-Vortrag. Referent Stefan Stirnemann (links) übergibt Rottenbund-Obmann Dr. Erwin Leiggener ein nach den Empfehlungen der Schweizer Orthographischen Konferenz gedrucktes Exemplar des renommierten «Schweizer Monats».

Rottenbund-Vortrag. Referent Stefan Stirnemann übergibt Rottenbund-Obmann Dr. Erwin Leiggener ein nach den Empfehlungen der Schweizer Orthographischen Konferenz gedrucktes Exemplar des renommierten «Schweizer Monats».

Das Vereinsjahr 2012 war durch die Aufnahme neuer Mitglieder und durch Vorträge gekennzeichnet. Es sprachen Hubert Theler, Lyriker und Dozent, und Dr. phil. Bernard Truffer, kantonaler wissenschaftlicher Berater des Historischen Lexikons der Schweiz (HLS). Beide bearbeiteten Themen, die für das Oberwallis wichtig sind: Theler die Verwendung unserer Mundart bei der Übersetzung des so bedeutenden Bibel-Textes und Dr. Truffer die Berücksichtigung des Wallis im wichtigsten Nachschlagewerk zur Geschichte und Biografie der Schweiz. Der traditionelle Kulturausflug des Rottenbundes musste abgesagt werden. Im Berichtsjahr erhielt der Rottenbund ein neues Logo. Es zeigt die 13 Bezirkssterne in Rot/Weiss in einem grossen Stern «Der Rottenbund» und «Für Sprache und Kultur». Unterstützt wurde der Schreibwettbewerb des Kollegiums Brig. Im neuen Vereinsjahr wird u. a. der Kulturausflug in neuer Organisationsform durchgeführt, und Obmann Leiggener erhofft sich markante Beteiligung. Ferner würdigte der Obmann die verschiedenen kulturellen Leistungen der Rottenbund-Mitglieder.

Rechtschreibreform und Staatsräson
Referent Stefan Stirnemann, profunder Kenner der Geschichte und des gegenwärtigen Standes der Rechtschreibreform, studierte Philologie in Basel mit einem Schwerpunkt auf der deutschen und lateinischen Schulgrammatik des 19. Jahrhunderts, war Mitarbeiter an einem grossen lateinischen Wörterbuch in München und arbeitet heute als Kantonsschullehrer. Neben vielfältiger publizistischer Tätigkeit ist er Mitglied der Arbeitsgruppe der Schweizer Orthographischen Konferenz (SOK). In letzterer Eigenschaft trat er vor dem Rottenbund auf und stellte in einem interaktiven Vortrag einer aufmerksamen und zunehmend betroffenen Hörerschaft die Vorgeschichte und Geschichte der Rechtschreibreform dar. Stirnemann zeigte, dass unüberlegte und schroffe Eingriffe z. B. in die Grossund Kleinschreibung und die Getrenntund Zusammenschreibung einen langwierigen Prozess in Gang brachten, der zu grosser Unsicherheit im Schulwesen und zu riesigen Ausgaben der Verlage führte. Immer neue Wörterbuch-Ausgaben widerriefen das, was ein Jahr vorher noch galt, bis im Jahr 2006 der Rat für Rechtschreibung kurzerhand althergebrachte und neudefinierte Schreibweisen als gültige Varianten erklärte. Heute soll also ein «wohlbekannter» Schriftsteller dasselbe sein wie ein «wohl bekannter» Schriftsteller. Gemäss Ministerin Johanna Wanka, die einst Präsidentin der deutschen Kultusministerkonferenz war, wissen die Kultusminister, dass diese Reform ein Fehler war, aus Staatsräson habe man sie nicht zurückgenommen. Heute ist Wanka Bundesministerin für Bildung und Forschung und somit Nachfolgerin der unglücklichen Annette Schavan, die ihr Amt aufgeben musste, weil ihr die Universität Düsseldorf wegen Betrugs den Doktortitel entzog. Seit wann, fragte Stirnemann, ist die Schweiz solchen Staatsvertretern und ihrer Staatsräson verpflichtet? Die Schweizer Orthographische Konferenz arbeitet seit mehreren Jahren daran, die zahllosen Fehler dieser Reform zu beheben. Es geht ihr dabei um Sprachrichtigkeit und Einheitlichkeit. Die «SOK-Empfehlungen» können über die Internetadresse www.sok.ch eingesehen werden. Sie finden auch in Deutschland zunehmend Beachtung, z. B. beim grossen ReclamVerlag. In der Schweiz folgen immer mehr Medien der SOK; als Beispiele brachte Stirnemann neue Hefte von «NZZ Folio» und «Schweizer Monat» nach Visp. Der ausserordentlich gut dokumentierte Vortrag Stefan Stirnemanns zeigte auf, dass die Lage besorgniserregend ist und nicht so bleiben kann. Ob es gelingen wird, bei Presse und Literatur und in der Schule Ordnung und Sprachrichtigkeit wiederherzustellen, wird sich zeigen. Zu wünschen wäre es!

Walliser Bote
Dienstag, 12. März 2013

nahe liegend oder naheliegend?

19. Juli 2011

Viele Verlage, darunter auch das Haus NZZ, haben sich geweigert, den Unsinn der Rechtschreibreform mitzumachen. Am NZZ-Vademecum, das 1971 erstmals erschien, orientiert sich auch die Schweizer Orthographische Konferenz (SOK), die seit 2006 für eine vernünftige Rechtschreibung kämpft. Sowohl der Verband Schweizer Presse als auch die Konferenz der Chefredaktoren empfehlen die Umsetzung der SOK-Regeln. Das Folio folgt grundsätzlich dem NZZ-Vademecum, behält sich aber einzelne Abweichungen vor (zum Beispiel Toscana statt Toskana).

Der am schwersten wiegende Fehler des Reformwerks war zweifellos, dass das Rad der Sprachentwicklung um mehr als hundert Jahre zurückgedreht wurde. Zum Beispiel bei der Gross- und Kleinschreibung: Hier bestand seit langem die Tendenz, Wörter, deren substantivische Bedeutung verblasst war, klein zu schreiben: zum Beispiel heute abend, ohne weiteres usw. Die Reformer haben durch die vermehrte Grossschreibung diese Entwicklung in ihr Gegenteil verkehrt. Wir bleiben in den meisten Fällen bei der Kleinschreibung.

Auch bei der Zusammen- und Getrenntschreibung wurden durch rigorose Auftrennung viele Wörter in ihrer Bedeutung entstellt. Wir schreiben weiterhin zusammen: fertigstellen, bekanntgeben, kennenlernen, schiefgehen, unheilbringend, aufsehenerregend, sogenannt, hierzulande, alleinstehend.

Durch diese Dezimierung des Wortschatzes wurden viele Bedeutungsunterschiede eingeebnet, die durch die unterschiedliche Schreibweise dargestellt werden konnten. Wir halten an den Unterschieden fest: frisch gebackenes Brot – frischgebackene Eheleute; wohl bekannt (wahrscheinlich bekannt) – wohlbekannt (sehr bekannt); ein nahe liegendes Restaurant – ein naheliegender Gedanke.

Was die Schreibung der Laute und Buchstaben betrifft, wurden meist nur einzelne Wörter oder Wortgruppen herausgepickt und einer neuen Schreibweise unterzogen, während ähnliche in der alten Schreibweise belassen wurden – ein weiterer Fehler der Reform. Wie soll man beispielsweise einem Mittelschüler erklären, dass er neu Potenzial und substanziell schreiben darf, aber nur Initial und exponentiell? Wir halten uns hier an die vor 1996 geltenden Schreibweisen, schreiben also Tip, As, Tolpatsch, Zierat, fritieren, numerieren, rauh, Roheit.

Urs Remund, Korrektor

(erschienen im Sprachkreis Deutsch)

Autoren verlangen Respekt für die Gestalt ihrer Texte

20. August 2009

Der Verband AdS, Autorinnen und Autoren der Schweiz, verlangt, dass die von ihnen gewählte Gestalt eines Textes respektiert wird. Zur Gestalt gehöre ausdrücklich auch die Rechtschreibung. Der Verband ersucht die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates in einer Eingabe vom 20. August 2009, „dafür zu sorgen, dass das amtliche Regelwerk endlich unabhängig von Politik, Ideologie und wirtschaftlichen Interessen korrigiert wird und dass die neue Rechtschreibung in der dafür nötigen Zeit in Schule und Verwaltung ausgesetzt wird. Für einen gangbaren Weg halten wir die Empfehlungen der Schweizer Orthographischen Konferenz (SOK).“

Die Eingabe ist vom Präsidenten des AdS, Francesco Micieli, und der Geschäftsführerin, Nicole Pfister Fetz, unterschrieben. Erstunterzeichner sind die Autoren Jürg Amann, Urs Faes, Thomas Hürlimann, Charles Linsmayer, Klaus Merz, Pirmin Meier, Adolf Muschg, Suzann-Viola Renninger, Peter von Matt, Gisela Widmer, Urs Widmer und Peter Zeindler.

Beispielhaft ist die Vereinbarung zwischen der Interessengemeinschaft österreichischer Autorinnen und Autoren und den österreichischen Schulbuchverlagen, die am 1. Januar 2010 in Kraft treten soll. Danach haben die Schulbuchverlage das Recht, Ausschnitte aus Werken zu publizieren, dürfen die Texte dabei aber nicht bearbeiten und entstellen. „Auch Rechtschreibanpassungen (inklusive Interpunktion) bedürfen der Einwilligung der Urheber.“ Die Vereinbarung hat auch die Unterstützung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. Zur Präambel der Vereinbarung.